Restaurants können weiterhin an Ihre Haustür liefern, aber die Regeln für den Verkauf werden nicht verschärft!

Es gibt einige Ausnahmen von dieser Bestimmung, z. B. zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, und um Personen die Ausreise zu ermöglichen, wenn sie unterstützungsbedürftige Personen pflegen oder betreuen oder familiäre Pflichten wahrnehmen.

Sie können auch die Wohnung verlassen, um alltägliche Bedürfnisse zu befriedigen, z. B. den Kontakt zu einem Partner in einem separaten Haushalt, zu Verwandten oder zu ein oder zwei wichtigen Personen.

Ebenso können Sie Ihre Wohnung verlassen, um Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen, Tiere zu versorgen, Wohnbedürfnisse zu befriedigen und religiöse Grundbedürfnisse zu befriedigen, wie z. B. den Besuch von Beerdigungen oder Gottesdiensten. Sie können Ihre Wohnung auch zu beruflichen und schulischen Zwecken verlassen, wenn Sie dies benötigen.

Nach der österreichischen Verordnung zählen zu den Wohnheimen auch Heime für ältere Menschen und Heime für Menschen mit Behinderungen.

Die Ausgangssperre tritt am Dienstag, den 17. November in Kraft und gilt zunächst bis zum 26. November. Die übrigen Maßnahmen werden bis mindestens 6. Dezember in Kraft bleiben.

(Quelle: www.heute.at)

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