Die Informationen von Zoltán Szalai wurden auf der Facebook-Seite und der Website der Organisation veröffentlicht. Darin heißt es auch, dass es nicht mehr ausreicht, wenn ein einzelner Chefkoch oder Konditor in einer Küche oder Konditorei qualifiziert ist und die Arbeit anderer beaufsichtigt. Von nun an müssen alle Kollegen, die Lebensmittel, Getränke und Konditoreiprodukte zubereiten, qualifiziert sein.

Das Servieren von warmen und kalten Speisen und Getränken kann auch ohne Qualifikation unter Aufsicht einer qualifizierten Person erfolgen. Bisher brauchten Unternehmen, die Kantinenprodukte zubereiten und verteilen (z. B. Schulkantinen), keine Qualifikation, um tätig zu werden. Dies ist nach der neuen Verordnung nicht mehr der Fall, d. h. sie fallen unter Nummer 66.

Köche bei der Zubereitung von Speisen in der Restaurantküche

§ 1 (1) Die in Anlage 1 genannten selbständigen Tätigkeiten können mit Ausnahme der Absätze 2 bis 3 mit einer in Spalte B oder D der Tabelle in Anlage 1 aufgeführten Qualifikation ausgeübt werden.

66. die Zubereitung von warmen und kalten Speisen und Getränken

Koch (Hilfskoch)

Kochtechniker

Diätkoch

Catering-Techniker

Kochen

Catering-Manager, Gastronomin

10. die Zubereitung von Süßwaren, Kuchen, Eiscreme

Zuckerbäcker (Schokoladen-, Keks- und Waffelhersteller)

Konditor/in, Back- und Konditortechniker/in

Konditor (Konditorassistent)

Konditorei-Techniker

Diät-Konditorin

Hersteller von Süßwaren

Lebkuchenbäcker

Bäcker

Zuckerbäcker

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