Bisher reichte es aus, wenn in jeder Küchen- und Konditoreischicht mindestens eine qualifizierte Person anwesend war, aber mit dem Inkrafttreten des ITM-Dekrets 34/2021 (26.VII.) vom 1. September 2021 ist dies nicht mehr möglich. Die Zubereitung von kalten und warmen Speisen und Getränken sowie Konditoreiprodukten darf nur noch von einer qualifizierten Person durchgeführt werden, wie dem Berufsstand mitgeteilt wurde der Internationale Hotel- und Gaststättenverband Vorsitzender.

Die Informationen von Zoltán Szalai wurden auf der Facebook-Seite und der Website der Organisation veröffentlicht. Darin heißt es auch, dass es nicht mehr ausreicht, wenn ein einzelner Chefkoch oder Konditor in einer Küche oder Konditorei qualifiziert ist und die Arbeit anderer beaufsichtigt. Von nun an müssen alle Kollegen, die Lebensmittel, Getränke und Konditoreiprodukte zubereiten, qualifiziert sein.
Das Servieren von warmen und kalten Speisen und Getränken kann auch ohne Qualifikation unter Aufsicht einer qualifizierten Person erfolgen. Bisher brauchten Unternehmen, die Kantinenprodukte zubereiten und verteilen (z. B. Schulkantinen), keine Qualifikation, um tätig zu werden. Dies ist nach der neuen Verordnung nicht mehr der Fall, d. h. sie fallen unter Nummer 66.

§ 1 (1) Die in Anlage 1 genannten selbständigen Tätigkeiten können mit Ausnahme der Absätze 2 bis 3 mit einer in Spalte B oder D der Tabelle in Anlage 1 aufgeführten Qualifikation ausgeübt werden.
66. die Zubereitung von warmen und kalten Speisen und Getränken
Koch (Hilfskoch)
Kochtechniker
Diätkoch
Catering-Techniker
Kochen
Catering-Manager, Gastronomin
10. die Zubereitung von Süßwaren, Kuchen, Eiscreme
Zuckerbäcker (Schokoladen-, Keks- und Waffelhersteller)
Konditor/in, Back- und Konditortechniker/in
Konditor (Konditorassistent)
Konditorei-Techniker
Diät-Konditorin
Hersteller von Süßwaren
Lebkuchenbäcker
Bäcker
Zuckerbäcker









