Ab dem 1. Juli müssen nur noch die größten Gastronomiebetriebe ihre Umsatzdaten an das Nationale Dienstleistungszentrum für Tourismusdaten übermitteln, aber ab dem 1. Januar 2024 wird der Kreis der Gastronomiebetriebe mit einem Umsatz von mehr als 12 Millionen Forint erweitert. Da es noch viele Fragen zur digitalen Plattform gibt, werden wir sie alle in unserer 3-teiligen Serie beantworten.

Ausweitung des Umfangs der NTAK-Datenmeldung

Der Vorschlag für eine stufenweise Ausweitung des Umfangs der Datenmeldung im Jahr 2023 wurde vom MTÜ als Reaktion auf die Umwelt- und Wirtschaftslage und in Absprache mit den Interessengruppen der Branche formuliert. Demnach sind ab dem 1. Juli nur noch die Betreiber der größten Gastronomiebetriebe und Touristenattraktionen mit einem Nettoumsatz von mehr als 100 Millionen Forint pro Dienstleistungsstandort im Jahr 2022 verpflichtet, Daten an die NTAK zu liefern. Sie können dies über ihre eigene Bewirtungs- oder Ticketingsoftware tun, aber es ist wichtig zu wissen, dass die überwiegende Mehrheit dieser Unternehmen in der Vergangenheit Software für den Verkauf verwendet hat.

Ab dem 1. Januar 2024 werden auch Tourismusbetriebe mit einem Nettoumsatz zwischen 12 und 100 Millionen Forint in den NTAK-Meldekreis aufgenommen. Mit der Ausweitung der NTAK wird die Wirtschaftsleistung nahezu des gesamten touristischen Ökosystems sichtbar. Das MTÜ unterstützt auch Betreiber von Gastronomiebetrieben und touristischen Attraktionen mit einem Nettoumsatz zwischen 12 und 50 Millionen Forint beim digitalen Wandel mit der Software VENDÉGEM Hospitality und VENDÉGEM Attraction, so dass sie ihre Datenmeldepflichten in einem Gastronomiebetrieb oder einer touristischen Attraktion auch mit der kostenlosen Software erfüllen können. Obwohl Betreiber mit einem Nettoumsatz von weniger als 12 Mio. HUF nicht verpflichtet sind, Daten zu liefern, empfiehlt die MTÜ auch ihnen, langfristig auf den softwaregestützten Vertrieb umzusteigen.

Über die NTAK-Registrierung

Die verpflichtende NTAK-Datenmeldung für Gastronomiebetriebe und Touristenattraktionen wird auf der Grundlage der Änderungsverordnung der Regierung schrittweise eingeführt. Ab dem 1. Juli 2023 müssen Tourismusbetriebe, deren Nettoumsatz aus Gastronomie oder Ticketverkauf im Jahr 2022 mehr als 100 Millionen Forint betrug, Daten an die NTAK übermitteln.

Gastronomiebetriebe und Touristenattraktionen mit einem Nettoumsatz zwischen 12 und 100 Millionen Forint werden ab dem 1. Januar 2024 Daten liefern.

Gastronomiebetriebe und Touristenattraktionen mit einem Nettoumsatz von weniger als 12 Mio. HUF müssen keine Daten liefern.

Es ist wichtig zu wissen, dass die NTAK-Registrierung für alle Gastgewerbebetriebe und Touristenattraktionen weiterhin obligatorisch ist!

Der Registrierungsprozess

  • Sie müssen sich nur einmal über die spezielle Online-Schnittstelle anmelden. NTAK - Informationsseite
  • · Vor der Registrierung Es lohnt sich zu prüfen, ob das Registrierungsdokument für das Gaststättengewerbe für eine der 11 Kategorien von Gaststättenbetrieben gemäß dem Regierungserlass gilt.

o Es handelt sich um ein Restaurant, eine Konditorei, ein Buffet, ein Café, einen auf alkoholfreie Getränke spezialisierten Gastronomiebetrieb, einen Getränkeladen, eine Bar, einen Musik- und Tanzclub, ein Schnellrestaurant und einen Gelegenheitsgastronomiebetrieb.

o Wenn die „Betriebsgenehmigung” nicht für eine dieser Kategorien gilt, sollten Sie sich an die zuständige Gemeinde wenden und den Betrieb in eine dieser Kategorien umklassifizieren lassen. Nur diese Arten von Unternehmen können bei der NTAK registriert werden.

  • - Die Registrierung wird nicht länger als zehn Minuten dauern.
  • - Dazu gehören die Auswahl der Haupttätigkeit, die Angabe der betrieblichen und wirtschaftlichen Daten sowie die Art des Beherbergungs- oder Gastronomiebetriebs, die Anzahl der Betten, die Öffnungszeiten, die Parkplätze usw. Im Falle eines Restaurants sollten Sie z. B. angeben, ob saisonale Lebensmittel angeboten werden, ob Sie bei lokalen Erzeugern einkaufen usw.
  • Die 5 Schritte zur Registrierung:

1. Anmeldung mit einer Kundenkonto-ID von ntak.hu auf der Seite der NTAK-Schnittstelle.

2. Geben Sie den Ort der Zustellung an. Ein Diensteanbieter kann mehr als einen Dienstort haben.

3. Sektorale Desinvestition. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie nur im Gastgewerbe arbeiten wollen oder möglicherweise

ob der Dienstleister auch im Bereich der Beherbergung und/oder der touristischen Attraktionen tätig ist.

4. Gewerbeanmeldung im Gastgewerbe. Wenn Sie mehr als einen Gastronomiebetrieb haben, müssen Sie jeden von ihnen separat anmelden. Jeder Gastronomiebetrieb erhält dann eine eigene, eindeutige NTAK-Registrierungsnummer.

5. Software-Auswahl. Nach der Eingabe der Daten des Gastronomiebetriebs müssen Sie aus der Liste der MTÜ-zertifizierten Software die Gastronomie-Software auswählen, die Sie verwenden möchten, da die Registrierung erst dann als vollständig angesehen werden kann.

Ein detailliertes Dokument, das Schritt für Schritt die Anmeldung beschreibt, ist über den unten stehenden Link verfügbar. NTAK - Informationsseite

Alle relevanten Informationen über die Schritte zur Registrierung und die Bereitstellung von Daten finden Sie unter. info.ntak.hu und jeder Datenanbieter kann sich an den Kundendienst wenden, der rund um die Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar ist, oder an die Tourinform-Büros, die auch persönlich helfen können.

Partner für erfolgreiche Gastfreundschaft! Seit 1994 bedienen wir den ungarischen Gastronomiemarkt mit hochwertigen Zutaten, die speziell auf die Bedürfnisse von Gastronomiebetrieben, Hotels und Profiköchen zugeschnitten sind. Im Laufe der Jahrzehnte haben wir mehr als 10.000 zufriedene Kunden als zuverlässiger Partner unterstützt.