Das Ministerium für Innovation und Technologie (ITM) hat seine Verordnung über die Qualifikationsanforderungen im Gaststättengewerbe geändert und dabei die jüngsten Rückmeldungen des Marktes berücksichtigt. So soll ab dem 13. Oktober dieses Jahres nur noch die Person qualifiziert sein, die für die professionelle Überwachung von Küchen- und Konditorentätigkeiten zuständig ist, teilte das Ministerium am Mittwoch der MTI mit.

Sie fügten hinzu, dass die Regierung großen Wert auf die Unterstützung der inländischen Unternehmen und die Wahrung der betrieblichen Stabilität der Wirtschaftsbeteiligten legt.
Die Verordnung über die Qualifikationsanforderungen wurde nach mehreren Konsultationsrunden auf der Grundlage von Vorschlägen von wirtschaftlichen Interessengruppen, Kammern und Verbänden ausgearbeitet, hieß es. Das Ministerium hat die Verordnung jedoch im Lichte der jüngsten Rückmeldungen des Marktes geändert. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass für alle Arbeitnehmer in den Bereichen Küche und Konditorei kein Berufsabschluss mehr erforderlich ist. Und die Zubereitung und Verteilung von Buffetprodukten (z. B. Scones, Pfannkuchen, warme Sandwiches) ist keine qualifizierte Tätigkeit.
Quelle: MTI









