In dieser Woche hat die Registrierungspflicht für Gastronomen begonnen. Die NTAK fordert sie dringend auf, die vorgeschriebenen Schritte so bald wie möglich zu unternehmen.
Auszug aus den neuen Rechtsvorschriften:
Die Registrierung von Gastronomiebetrieben im NTAK begann am 1. November 2021. Laut Gesetz sind alle Gastronomiebetriebe verpflichtet, sich zu registrieren, aber nur die Gastronomiebetriebe, die verpflichtet sind, eine Registrierkasse zur Einreichung von Belegen zu verwenden, sind verpflichtet, NTAK-Daten zu übermitteln.
Unser vorheriger Artikel wurde nach einer Diskussion am runden Tisch zum Thema Datendienste verfasst, bei der Gaststättenbetreiber aus dem Komitat Győr-Moson Sopron zusammenkamen, um die Einzelheiten der neuen Rechtsvorschriften zu erörtern. Es wurden viele Fragen und Änderungswünsche geäußert, und wir warten immer noch auf die Genehmigung oder eine Antwort.Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen NTAK-Website.)
Die Diskussion wurde von Zoltán Szalai, Vizepräsident der Abteilung Lebensmittelhandel der GYMSM KIK, moderiert, der gefragt wurde, was seither geschehen ist und was wir in dieser Zeit erwarten sollten.
Zoltán Szalai: „Die Registrierung für das NTAK-System beginnt am 1. November und läuft bis zum 1. Juli nächsten Jahres. Es lohnt sich, dies so bald wie möglich zu tun, um spätere Probleme zu vermeiden. Der nächste Schritt besteht darin, die Software zu starten, die Ihnen mitteilt, welche Daten Sie übermitteln müssen, und sie dann zu nutzen, um sicherzustellen, dass alles bis zum Stichtag funktioniert. Derzeit warten wir noch. Ich bin zuversichtlich, dass das Gaststättengewerbe von dieser Regelung profitieren wird, sei es in Bezug auf die Humanressourcen oder andere materielle Dinge.”
Wie und von wem werden die Kontrollen durchgeführt?
NTKA: die Registrierung des Gastronomiebetriebs bei der NTAK und die regelmäßige und ordnungsgemäße Meldung von Daten an die NTAK in ihrer Eigenschaft als Gewerbebehörde an die Anschrift des Gastronomiebetriebs lokaler Notar Kontrollen.
Gemäß der Regierungsverordnung 210/2009 (IX. 29.) über die Bedingungen für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten wird das eingetragene Gaststättengewerbe mindestens einmal im Jahr einer amtlichen Kontrolle unterzogen. Der Notar meldet dem Betreiber des NTAK diejenigen Gastronomiebetriebe, die zur Verwendung einer Gastronomiesoftware verpflichtet sind, diese aber nicht besitzen, oder bei der amtlichen Kontrolle festgestellt wird, dass sie nicht im NTAK eingetragen sind oder ihre Datenmeldepflichten gemäß der Regierungsverordnung Nr. 235/2019 (X. 15.) vom 15. Oktober 2009 zur Durchführung des Gesetzes über die staatlichen Aufgaben zur Entwicklung der Tourismusgebiete nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt haben.
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